Wo der Urlaub teuer werden kann
Sich vor einem Urlaub über die Verkehrsbestimmungen vor Ort zu informieren, sollte fixer Bestandteil der Reisevorbereitung sein. Einige europäische Länder haben nämlich die Verkehrsstrafen drastisch erhöht. Einen Überblick (Richtwerte), welche Länder welche Strafen verlangen, finden Sie in der Linkbox.
Italien:
Pkw-Reisende müssen in Italien besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Bei Alkoholdelikten mit mehr als 1,5 Promille kann es passieren, dass das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert wird. Aber auch scheinbar kleinere Vergehen wie Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kommen mit mindestens 155 Euro Strafe vergleichsweise teuer.
Achtung: Bei einigen Delikten wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen, Alkoholfahrten oder Drängeln sind die Strafen zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höher als tagsüber.
Slowakei:
2009 sind in der Slowakei neue Verkehrsbestimmungen in Kraft getreten. Neben einer Neuregelung der Tempolimits auf slowakischen Straßen wurden vor allem die Strafen für Verkehrsverstöße deutlich verschärft. Fährt man in der Slowakei zu schnell, kann das mit bis zu 830 Euro sanktioniert werden.
Deutschland:
Auch dort wurden 2009 die Strafen deutlich verschärft. Für einige Verkehrssünden muss man nun nahezu doppelt so viel Strafe zahlen wie bisher. Beispielsweise kann das Missachten einer roten Ampel bis zu 320 Euro kosten. Bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind schon beim ersten Verstoß 500 Euro fällig, der zweite und dritte Verstoß kosten dann 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro.
Schweiz:
In der Schweiz werden schwere Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte mit besonders hohen Strafen geahndet. Gut zu wissen ist auch, dass GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion den Radarwarngeräten gleichgestellt werden und somit verboten sind. Solche Geräte dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben werden, noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt oder in irgendeiner anderen Form verwendet werden. Polizei- und Zollbehörden stellen diese Geräte sicher und erstatten Anzeige.
Skandinavien:
Traditionell werden Verkehrssünden in den skandinavischen Ländern besonders hart bestraft. So kann zum Beispiel Alkohol am Steuer in Dänemark gleich einen ganzen Monatsverdienst kosten.
ÖAMTC-Länderdatenbank
Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann sich bereits vor Urlaubsantritt in der ÖAMTC-Länderdatenbank (siehe Linkbox) über Verkehrsbestimmungen im gewünschten Reiseland informieren.
Übrigens, Strafen reisen nach
Wer glaubt, einen Strafzettel aus dem Ausland grundsätzlich ignorieren zu können, irrt. Spätestens bei Wiedereinreise in das Urlaubsland droht die Eintreibung des offenen Strafbetrags vor Ort. Außerdem können nicht bezahlte Auslandsstrafen von den österreichischen Behörden zwangsweise eingetrieben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Reiseland, in dem das Verkehrsdelikt gesetzt wurde, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen hat.
Da aber auch oft die Vollstreckung im Inland ohne gesetzliche Grundlage versucht wird, rät der ÖAMTC dringend, mit den ÖAMTC-Juristen Kontakt aufzunehmen, sobald man einen ausländischen Strafzettel im Postkasten findet.
Kontakt ÖAMTC-Juristen
Bei Problemen mit den lokalen Behörden sind die Juristen des ÖAMTC unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 auch aus dem Ausland rund um die Uhr erreichbar.
Für Rechtsfragen stehen die Experten der ÖAMTC-Rechtsberatung unter (01) 71199 - 1530 oder E-Mail (siehe Linkbox) hilfreich zur Seite.
Bei den ÖAMTC-Juristen erhält man auch ein Formular mit dem ausländische Strafbescheide, die in einer fremden Sprache verfasst sind, retour geschickt werden können.